Impressionen
Mittwoch, 22. Februar 2012
Fischereilehrgänge
Wer in Deutschland angeln möchte, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Wie kann man den bekommen? Man sucht sich einen Angelverein der zur Ausbildung berechtigt ist. Dort meldet man sich zu einem Vorbereitungslehrgang zur Ablegung der Fischerprüfung an. Wenn man den Lehrgang absolviert hat, darf man die Prüfung ablegen. Wer die Prüfung bestanden hat, bekommt eine Bescheinigung darüber. Mit dieser Bescheinigung geht man zu seinem Ortsamt und beantragt die Ausstellung eines Fischereischeines (ein Passbild mitnehmen!). Hat man ihn dann, ist man berechtigt, in Deutschland in freien Gewässern zu angeln. Das gilt übrigens auch für die Nord- und Ostsee!

Wir bieten, von ca. Oktober bis März , solche Lehrgänge in regelmäßigen Abständen an. Die Lehrgänge werden in unserem Vereinsheim durchgeführt. Wir schulen hier mit Laptop, Beamer und natürlich der neuesten Ausbildungs-Software. Ergänzend hierzu gibt es, ebenfalls vom ASV, den Ausbildungsratgeber "Der Weg zur Fischerprüfung". Außerdem werden natürlich auch noch die vielseitigen Erfahrungen der Ausbilder, die mehrmals im Jahr Fortbildungs - Seminare besuchen, mit in den Unterricht eingebracht.
Das Kleingedruckte
Ein Lehrgang wird in zwei aufeinander folgenden Wochen jeweils von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 18:00 - 21:15 Uhr durchgeführt.
In den mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassenden Vorbereitungslehrgängen werden folgende Sachgebiete gelehrt:
Die Prüfung findet am Donnerstag der zweiten Woche ebenfalls in unseren Räumen statt.
Die Lehrgangsgebühr beträgt incl. Prüfungsgebühr € 75,00. Hierin ist das Lehrbuch Ausbildungsratgeber “Der Weg zur Fischerprüfung" enthalten.
Während des Lehrganges kann auf Wunsch die Spinnfischerprüfung abgelegt werden.
Die Anmeldung kann nur persönlich in unserer Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten erfolgen. Bei der Anmeldung ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten.
Für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 11 Jahren bei Beginn der Ausbildung Voraussetzung. Laut Hamburgischem Fischereigesetz wird der Fischereischein erst nach Vollendung des 12. Lebensjahres erteilt.
In den mindestens 30 Unterrichtsstunden umfassenden Vorbereitungslehrgängen werden folgende Sachgebiete gelehrt:
- Gesetzeskunde
- Gewässerkunde
- Allgemeine Fischkunde
- Natur und Umweltschutz
- Spezielle Fischkunde
- Gerätekunde
Die Prüfung findet am Donnerstag der zweiten Woche ebenfalls in unseren Räumen statt.
Die Lehrgangsgebühr beträgt incl. Prüfungsgebühr € 75,00. Hierin ist das Lehrbuch Ausbildungsratgeber “Der Weg zur Fischerprüfung" enthalten.
Während des Lehrganges kann auf Wunsch die Spinnfischerprüfung abgelegt werden.
Die Anmeldung kann nur persönlich in unserer Geschäftsstelle zu den Öffnungszeiten erfolgen. Bei der Anmeldung ist die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten.
Für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 11 Jahren bei Beginn der Ausbildung Voraussetzung. Laut Hamburgischem Fischereigesetz wird der Fischereischein erst nach Vollendung des 12. Lebensjahres erteilt.
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