Angeln in Hamburg

| Urlauber in Hamburg | ||
| * Ist mein Fischereischein in Hamburg gültig? * Wo darf ich angeln? * Wo bekomme ich Gastkarten? * Gibt es eine Urlauberregelung?(Touristenangelschein) |
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Wie bekomme ich den Angelschein?
Mit der Ausbildung ist laut dem Hamburgischen Fischereigesetz der Angelsportverband Hamburg beauftragt. Dieser hat die Ausbildung an bestimmte und befähigte Vereine delegiert und überwacht die Durchführung der Vorbereitungskurse und der Prüfungen. Eine Liste der Vereine findet man hier.
Man sucht sich einen Verein seiner Wahl und meldet sich zu einem der angebotenen Vorbereitungskurse (Kurse der A.I.G. Hamburg) an. Nach Teilnahme an diesem Kurs kann man eine Prüfung ablegen. Hat man diese bestanden, erhält man darüber einen Nachweis in Form einer Urkunde. Mit dieser geht man dann zu seinem zuständigen Bezirks- oder Ortsamt und beantragt die Ausstellung eines Fischereischeines. Erst wenn man diesen in der Tasche hat, darf man in freien Gewässern zum Angeln gehen. Die Urkunde allein erlaubt nicht das Angeln!
Wo bekomme ich den Angelschein?
Der Fischereischein wird bei den Orts- und Bezirksämtern ausgestellt.
Gebühren:
Erstausstellung: EUR 12,50
Ersatzschein: EUR 2,50
Fischereiabgabemarke: EUR 5,00
Für die Teilnahme ist ein Mindestalter von 11 Jahren bei Beginn der Ausbildung Voraussetzung.
Laut Hamburgischem Fischereigesetz wird der Fischereischein erst nach Vollendung des 12. Lebensjahres erteilt.
Der Fischer - Lehrgang kostet € 75.-, incl. Lehrbuch "Der Weg zur Fischerprüfung"
In den Lehrgangsgebühren sind die Prüfungsgebühr und die Gebühr für die Spinnfischerprüfung enthalten
Gebühren für den Fischereischein (beim Ortsamt):
Erstausstellung: EUR 12,50
Ersatzschein: EUR 2,50
Fischereiabgabe: EUR 5,00
Ein Passbild ist mitzubringen
Freie Gewässer in Hamburg
Da die meisten der landeinwärts gelegenen hamburgischen Gewässer verpachtet sind, finden sich freie Gewässer, die nur mit dem Fischereischein befischbar sind, praktisch nur in Alster und Elbe mit Nebengewässern:
1. Elbe entlang der Norderelbe
a) rechtes Ufer - von der Einmündung der Dove-Elbe (ca. Höhe Bundesautobahn A 1) bis zur westlichen Landesgrenze gegen Schleswig-Holstein bei Wedel, einschließlich Billwerder Bucht, mittlere und untere Bille abwärts der Brücke Heckkatenweg. Ausnahme: Naturschutzgebiet Boberger-Dünen.
b) linkes Ufer - von Bunthausspitze bis zur westlichen Landesgrenze gegen Niedersachsen bei Cranz, außer von Goetjensort bis Müggenburger Schleuse - einschließlich aller Hafenbecken.
2. Süderelbe und Köhlbrand
Beide Ufer von der alten Harburger Elbbrücke westwärts bis zur Einmündung in die Norderelbe, einschließlich aller Hafenbecken und Kanäle, jedoch ohne die Alte Süderelbe.
3. Alster
Von der Fuhlsbüttler Schleuse bis zur Einmündung der Alsterfleete in die Elbe, einschließlich der in diesem Bereich in die Alster mündenden Kanäle und Nebenarme, außer Goldbekkanal zwischen Wiesendammbrücke und Stichkanal, Eppendorfer Mühlenteich
In Hamburg gelten folgende Mindestmaße:
1. Aal (Anguilla anguilla) 45 cm
2. Äsche (Thymallus thymallus) 35 cm
3. Bachforelle (Salmo trutta forma fario) 30 cm
4. Döbel (Leuciscus cephalus) 25 cm
5. Flunder (Platidithys flesus) 20 cm
6. Hasel (Leuciscus leuciscus) 20 cm
7. Hecht (Esox lucius) 50 cm
8. Karpfen (Cyprinus carpio) 35 cm
9. Lachs (Salmo salar) 60 cm
10. Meerforelle (Salmo trutta forma trutta) 35 cm
11. Quappe (Lota Iota) 35 cm
12. Rapfen (Aspius aspius) 40 cm
13. Schlei (Tinca tinca) 25 cm
14. Wels (Silurus glanis) 70 cm
14. Zander (Stizostedion lucioperca) 40 cm
15. Zope (Abramis ballerus) 30 cm
In Hamburg gelten folgende Schonzeiten:
1. Bach- und Meerforelle, Lachs 15. Oktober bis 15. Februar
2. Äsche 1. Januar bis 15. Mai
3. Hecht 1. Januar bis 15. Mai
4. Wels 1. Mai bis 30. Juni
4. Zander 1. Januar bis 15. Mai
In Hamburg gibt es folgende Schon- und Sperrgebiete:
In folgenden Gewässern ist der Fischfang ganzjährig verboten:
1. Kleine Alster,
2. Binnenalster vom AIsterpavillon über den Anleger Jungfernstieg, die Reesendammbrücke bis zum nördlichen Ende der Ballindammpromenade,
3. Eppendorfer Mühlenteich mit Unterlauf der Tarpenbek bis einschließlich Rosenbrookbrücke,
4. Stadtparksee mit Zulauf vom Goldbekkanal,
5. Dove-Elbe oberhalb Neuengammer Stichkanal einschließlich Schlenze,
6. Gose-Elbe oberhalb der Brücke Alte Twiete einschließlich Gose-Elbe-Graben,
7. Südlicher Kirchwerder Sammelgraben vom Sandbrack bis zur Brücke Kirchenheerweg,
8. Seevekanal von Kanzlershof bis Karnappwehr,
9. Moorwettern von der Landesgrenze bis zum Schöpfwerk Hohenwisch einschließlich der Nebengewässer bis zur Bahnlinie Hamburg-Neugraben sowie Moorburger Landscheide bis zum Bahndamm,
10. Mühlenberger Loch, mit Ausnahme des Aalfangs
Ist mein Fischerreischein in Hamburg gültig?
Das Hamburgische Fischereigesetz besagt in § 5 (Fischereischeinpflicht) Absatz 3
(3) Im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgestellte Fischereischeine stehen dem Fischereischein gleich, wenn der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.
Danach sind in anderen Bundesländern ausgestellte Fischereischeine in Hamburg gültig.
Ausländischen Staatsangehörigen, die im Inland keinen Wohnsitz haben und im Besitz einer Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes sind, kann ein jeweils auf ein Jahr befristeter Fischereischein erteilt werden, soweit besondere Gründe für eine Ablehnung nicht erkennbar sind.
Für die Verbandsgewässer gibt es seit 01. Juli 2011 neue Preise. Ausserdem kann man jetzt auch Wochenendkarten erwerben. Die Ausgabestellen für die Gastkarten finden Sie hier.
Die Preise im Einzelnen:
Wochenendkarten sind gültig von Freitag 18:00h bis Montag 06:00h.
Tageskarten sind für 24 Stunden gültig.
| ERWACHSENE | ||
| nicht im VDSF | VDSF-Mitglieder | |
| Tageskarten | 15,00 € | 7,50 Euro |
| Wochenendkarten | 25,00 € | 12,50 Euro |
| Monatskarten | 60,00 € | 30,00 Euro |
| JUGENDLICHE | ||
| nicht im VDSF | VDSF-Mitglieder | |
| Tageskarten | 4,00 € | 2,50 Euro |
| Wochenendkarten | 10,00 € | 8,00 Euro |
| Monatskarten | 30,00 € | 15,00 Euro |

